Rechtliche Grundlage

24 Stunden Betreuung – Pflegekräfte aus Osteuropa – rechtliche Voraussetzungen

Es gibt drei verschiedene Beschäftigungsarten für die 24 Stunden Betreuung.

Im Rahmen der rechtlichen Grundlagen sind folgende Konstellationen möglich:

1. Selbständige ausländische Pflegekraft ( Gewerbe in Polen )

Die selbständige ausländische Betreuungskraft hat in ihrem Heimatland ein Unternehmen (Gewerbe) angemeldet und darf im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Europa Dienstleistungen anbieten. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind in jenem Land abzuführen, in dem das Gewerbe angemeldet wurde. ( Entsende-Formular A1 ehemalig E101)

2. Selbständige ausländische Pflegekraft ( Gewerbe in Deutschland )

Die selbständige, freiberufliche Pflegekraft hat in Deutschland ein Gewerbe angemeldet und darf ihre Dienstleistung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Europa anbieten und durchführen. Steuern und Sozialabgaben müssen in Deutschland abgeführt werden.

3. Entsandte ausländische Pflegekraft durch ein polnisches Unternehmen

Eine entsandte ausländische Pflegekraft wird von einem ausländischen Unternehmen beauftragt, in einem privaten deutschen Haushalte für die 24 Betreuung einer pflegebedürftige Person zu sorgen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge muss das ausländische Unternehmen in seinem Heimatland abführen (Entsende-Formular A1 ehemalig E101).


!!! INFO !!! Jedes dieser Modelle hat seine Vor und Nachteile in einem kostenlosen Gespräch Informieren wir Sie gerne zu diesem Thema ausführlich.

 

Sollten Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Rechtsgrundlage haben empfehlen wir Ihnen die Beratung bei Rechtsanwältin Eggner aus Bochum.

Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Firmenberatung, Familienrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt für deutsch-polnische Rechtsfragen und Unternehmensberatung.


Rechtsanwältin
Malgorzata Eggner
Rampenstr. 16
44892 Bochum

Tel.: +49 (0)234 6872 6874+49 (0)234 6872 6874
Fax: +49 (0)234 6872 6875

E-Mail: info@ra-eggner.de

Ihre Nachricht an uns